BiologieWirtschaft

Weiden / Pastagens

Das Dekret vom 23. Juli 1913, das den Dienst der Viehweide in den Bergen Madeiras regelt, enthält Bestimmungen, die streng befolgt werden sollten, obwohl es notwendig ist, die Wirkung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu erweitern und sie wirksamer und einfacher durchzusetzen.

In Artikel 1 dieses Dekrets heißt es, dass "die Beweidung von Schweinen und Ziegen nur auf Grundstücken erlaubt ist, die Eigentum der Besitzer dieser Tiere sind und die vollständig eingezäunt sind, um zu verhindern, dass diese Tiere auf Grundstücke anderer Eigentümer gelangen".

Diese Bestimmungen werden häufig unter schwerer Schädigung der Bäume und insbesondere der jungen Pflanzen und solcher in voller Entwicklung übertreten.

Siehe die Artikel Aufforstung, Vieh, Viehwirtschaft, Wasserleitungen, Viehzucht und Wiesen.

In diesem Artikel erwähnte Jahre

1913
Veröffentlichung des Dekrets zur Regelung des Dienstes der Viehweide in den Bergen Madeiras