Straßenarbeit / Rodas de Caminho
Nachdem die Königliche Finanzbehörde den Stadtrat von Funchal gebeten hatte, "den sanftesten Weg aufzuzeigen, wie den Einwohnern dieser Insel eine Abgabe zur Behebung der Schäden auferlegt werden könne, die die Flut vom 9. Oktober 1803 angerichtet hatte", beschloss derselbe Stadtrat in seiner Sitzung vom 21. August 1804 und nach Anhörung von Adligen und Bürgern, letztere vertreten durch das Haus der Vierundzwanzig, "dass die gerechteste, am wenigsten belastende und dem vorgeschlagenen Zweck am ehesten entsprechende Möglichkeit, mit der die Einwohner der Insel zur Instandsetzung der Flussläufe beitragen könnten, darin bestehe, dass alle männlichen Einwohner vom 16. bis zum 60. Lebensjahr ohne Ausnahme irgendeiner geistlichen oder weltlichen Person, In- oder Ausländer, Adliger, Bürger oder Bauer durch Rotation zur unentgeltlichen Mitarbeit bei der Beseitigung von Verschüttungen und Instandsetzung der Flussläufe in dem Bezirk ihrer Wohnortgemeinde verpflichtet seien, und zwar höchstens fünfmal im Jahr und überall dort, wo diese Arbeit erforderlich ist". So entstand die Verpflichtung zu Straßenarbeit, die in Funchal um 1880 außer Gebrauch kam und gegen Geld nach "dem täglichen Lohn eines Tagelöhners" abgelöst werden konnte, wie in der genannten Ratsversammlung vom 21. August 1804 festgelegt wurde (1921).