Politik

Forstpolizei / Policia Florestal

Sie steht unter der Aufsicht der von den Gemeinderäten ernannten und bezahlten Feldhüter sowie eines speziellen Polizeikorps ländlicher und forstlicher Polizeibeamter, das von der ehemaligen Landwirtschaftskammer gemäß der Verordnung vom 8. März 1913 geschaffen wurde. Dieses Korps soll, wenn vollständig, 3 Wächterchefs, 5 berittene Wächter und 25 Fußwächter unter der Leitung des Bezirksforstbeamten umfassen.

Aus der Holzverordnung von 1562 und anderen alten Dokumenten geht hervor, dass die Bewachung und Erhaltung der Wälder damals den Richtern und Stadträten, den Waldhirten und den Anhörungsbeauftragten der beiden Gerichtsbarkeiten der Insel oblag. Letztere waren verpflichtet, jedes Jahr im Januar Ermittlungen durchzuführen, um die Verursacher von Schäden an Bäumen aufzudecken.

Nach der Auflösung der Landwirtschaftskammer wurde der Dienst der ländlichen und forstlichen Polizei vorübergehend der Landwirtschaftsstation der 9. Region übertragen, gemäß Artikel 33 der Verordnung vom 3. April 1922 (1922).

In diesem Artikel erwähnte Jahre

1562
Holzverordnung
1913
Verordnung zur Schaffung des ländlichen und forstlichen Polizeikorps