Friedensrichter / Juízes de Paz
Das Dekret vom 16. Mai 1832 schuf in jeder Gemeinde eines Gerichtsbezirks einen Friedensrichter, der vom Volk gewählt werden sollte. Die Friedensrichter sollten die Parteien versöhnen und von 1835 bis 1840 Funktionen ausüben, die zuvor den Waisenrichtern oblagen.
Das Dekret vom 29. März 1890 bestimmte, dass die Friedensrichter von der Regierung ernannt werden sollten, und das vom 5. Juni 1905 legte die Zusammensetzung der Friedensrichterbezirke von Funchal, Ponta do Sol, Santa Cruz und São Vicente fest.