Waisenrichter / Juízes dos Órfãos
Es gab einen Waisenrichter in Funchal, einen anderen in Calheta und einen dritten in S. Vicente. Sie "hatten Gerichtsbarkeit in allen Zivilsachen, in denen Waisen Kläger oder Beklagte waren, bis zu ihrer Volljährigkeit". Schon zu Zeiten von König Manuel I. gab es einen Waisenrichter auf Madeira. Fernão de Perada, der 1493 ernannt wurde, war der erste, der dieses Amt auf dieser Insel ausübte.
1835 gingen die Befugnisse, die den Waisenrichtern nach den alten Gesetzen zustanden, auf die Friedensrichter über. In Funchal wurde eine Kommission ernannt, um die Archive der Waisen zu inventarisieren. Diese wurden dann dem Obersten Gericht übergeben, gemäß einem Erlass des Provinzpräsidenten.
Die Waiseninventare, die sich zunächst im Stadtarchiv befanden, gingen später in die Archive der Friedensrichter über. Derzeit liegen die Befugnisse, die den früheren Waisenrichtern zustanden, bei den Vertretern der Staatsanwälte.