Herédia (Sebastião de)
Durch Dekret vom 30. Dezember 1914 wurde er zum Zivilgouverneur von Madeira ernannt und trat sein Amt am 8. Januar 1915 an. Zum zweiten Mal wurde er durch Dekret vom 24. Mai 1915 zum Zivilgouverneur dieses Bezirks ernannt und trat dieses Amt am 22. Juli desselben Jahres an.