Artikel Nr. 1948 Amt oder Stellung Bd. II · S. 375
Gewählte Richter (Juízes Eleitos)
Originaltitel: Juízes Eleitos
Kurzer Artikel über die gewählten Gemeinderichter (juízes eleitos), die ähnliche Aufgaben wie die örtlichen Richter des absolutistischen Regimes wahrnahmen. Die Justizreform von 1837 schuf das Amt; das Gesetz vom 16. April 1874 schaffte es ab.
Es gab sie in den Gemeinden, und sie übten ähnliche Aufgaben aus wie die Dorfrichter (juízes pedâneos) des absolutistischen Regimes. Geschaffen wurden sie durch die Justizreform von 1837, abgeschafft durch das Gesetz vom 16. April 1874. Nach der Verfassung von 1822 gab es ordentliche Richter (juízes efectivos).