Polizei für Auswanderung / Polícia de Emigração
Die Polizei zur Unterdrückung der illegalen Auswanderung wurde durch Dekret vom 11. Mai 1904 geschaffen. Sie bestand aus 1 Kommissar, 1 Sekretär und 6 Agenten, die von der Junta Geral entsprechend dem Beschluss bezahlt wurden, den diese Körperschaft am 23. April desselben Jahres gefasst hatte.