Artikel Nr. 1953 Amt oder Stellung Bd. II · S. 378–379
Friedensrichter
Originaltitel: Juízes de Paz
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Das Dekret vom 16. Mai 1832 schuf in jeder der Gemeinden, aus denen sich die Gerichtssprengel zusammensetzten, einen Friedensrichter, der vom Volk zu wählen war. Die Friedensrichter sollten die Parteien miteinander aussöhnen, und von 1835 bis 1840 nahmen sie Aufgaben wahr, die zuvor den Waisenrichtern oblagen.
Das Dekret vom 29. März 1890 bestimmte, dass die Friedensrichter von der Regierung ernannt wurden, und das vom 5. Juni 1905 legte die Zusammensetzung der Friedensrichterbezirke von Funchal, Ponta do Sol, Santa Cruz und São Vicente fest.